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Gefahrstoffe in Reinigern ersetzen: Warum sich der Umstieg lohnt und wie er gelingt

Fachlich geprüft von der Eco-Nova GmbH · Stand 05.10.2026 · 4 Min. Lesezeit

Plakat „Ohne GHS-Kennzeichnung“ mit durchgestrichenen Gefahrstoffsymbolen

Das Wichtigste in Kürze

Gekennzeichnete Reiniger belasten die Gesundheit und verursachen Aufwand bei Lagerung, Schutzausrüstung und Unterweisung. Die Gefahrstoffverordnung verlangt, sie durch weniger gefährliche zu ersetzen, wenn es geeignete Alternativen gibt. Viele Reiniger von Eco-Nova sind nicht als gefährlich eingestuft. Mit dem kostenlosen Gefahrstoff-Check erfassen wir Ihre Reiniger, schlagen Alternativen vor und testen sie in Ihrem Prozess.

Kernaussagen

  • Die Gefahrstoffverordnung (§ 7) und die TRGS 600 verlangen eine Substitutionsprüfung.
  • Nicht als gefährlich eingestufte Reiniger tragen keine Gefahrenpiktogramme nach CLP.
  • Weniger Gefahrstoffe bedeuten weniger Aufwand bei Lagerung, Schutzausrüstung und Unterweisung.
  • Der VOC-Gehalt steht im Sicherheitsdatenblatt und ist ein guter Vergleichswert.

Inhalt

Auf vielen Reinigern im Betrieb stehen Flamme, Ausrufezeichen, Ätzwirkung oder Gesundheitsgefahr. Die Reiniger funktionieren, die Mitarbeitenden tragen Schutzausrüstung, alles scheint im Griff. Trotzdem lohnt es sich, genauer hinzusehen: Gekennzeichnete Reiniger kosten Aufwand bei Lagerung, Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung, sie belasten die Gesundheit, und die Gefahrstoffverordnung verlangt ohnehin zu prüfen, ob es weniger gefährliche Alternativen gibt. Dieser Beitrag fasst zusammen, worauf es ankommt und wie eine Umstellung gelingt.

Was Gefahrstoffe in Reinigern bedeuten

Ob ein Reiniger als gefährlich gilt, regelt die CLP-Verordnung. Eingestufte Gemische tragen Gefahrenpiktogramme sowie H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise). Typische Beispiele aus der industriellen Reinigung:

  • Aceton, Isopropanol, MEK: leicht entzündbar, augenreizend, die Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • NMP: als reproduktionstoxisch eingestuft, kann also die Fruchtbarkeit oder das Kind im Mutterleib schädigen.
  • Toluol: steht im Verdacht, das Kind im Mutterleib zu schädigen, und kann bei längerer Exposition die Organe schädigen.
  • Starke Säuren und Laugen: ätzend für Haut und Augen.

Manche Lösemittel wirken berauschend. Wer ihnen über Jahre ausgesetzt ist, kann Schäden am Nervensystem davontragen. Die Lösemittel-Enzephalopathie, die sogenannte Malerkrankheit, ist als Berufskrankheit anerkannt (BK 1317).

Die Pflicht: Substitutionsprüfung

Nach § 7 der Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber prüfen, ob sich gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzen lassen. Wie das geht, beschreibt die TRGS 600 „Substitution“. Gibt es eine technisch geeignete Alternative, hat sie Vorrang. Das Ergebnis wird in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert. Für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Stoffe) wie NMP gelten besonders strenge Anforderungen.

Was „nicht als gefährlich eingestuft“ bedeutet

Ein Gemisch, das nach der CLP-Verordnung in keine Gefahrenklasse fällt, trägt keine Gefahrenpiktogramme und keine Gefahrenhinweise. Ein Sicherheitsdatenblatt kann es trotzdem geben, häufig mit dem Hinweis EUH210 „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich“. Auch für nicht eingestufte Reiniger gelten die Hinweise zu Anwendung, Lagerung und Entsorgung im Sicherheitsdatenblatt. Viele Reiniger von Eco-Nova sind nicht als gefährlich eingestuft.

Wo der Aufwand sinkt: Lagerung, Schutzausrüstung, Unterweisung

Gekennzeichnete Reiniger ziehen eine ganze Reihe von Pflichten nach sich:

  • Lagerung: gut belüftete Lagerräume oder Gefahrstoffschränke. Nach der TRGS 510 ist zu prüfen, welche Stoffe zusammen gelagert werden dürfen, etwa Säuren getrennt von Laugen.
  • Größere Mengen: zusätzliche Anforderungen an Brandschutz und Löschwasserrückhaltung sowie Pflichten nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
  • Explosionsschutz: bei leicht entzündbaren Lösemitteln wie Aceton oder Isopropanol.
  • Schutzausrüstung und Unterweisung: passende Handschuhe, Schutzbrille, gegebenenfalls Atemschutz, dazu regelmäßige Unterweisungen.

Wird ein gekennzeichneter Reiniger durch einen nicht eingestuften ersetzt, entfallen viele dieser Maßnahmen oder werden einfacher. Wie groß der Effekt ist, hängt von Ihrem Betrieb und den Mengen ab.

VOC: die unterschätzten Dämpfe

VOC (Volatile Organic Compounds) sind flüchtige organische Verbindungen, die schon bei Raumtemperatur verdunsten. Die EU-Industrieemissionsrichtlinie definiert sie als organische Verbindungen mit einem Dampfdruck von mindestens 0,01 kPa bei 20 °C. Beim Reinigen gelangen sie in die Atemluft. Hohe Konzentrationen können Kopfschmerzen, Schwindel und Reizungen der Atemwege verursachen. Außerdem tragen VOC zur Bildung von bodennahem Ozon bei.

Für viele Lösemittel gelten Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900. Betriebe, die größere Mengen Lösemittel einsetzen, fallen zudem unter die 31. BImSchV (Lösemittelverordnung). Den VOC-Gehalt eines Reinigers finden Sie im Sicherheitsdatenblatt, meist in Abschnitt 9. Er ist ein guter Vergleichswert, wenn Sie Reiniger gegeneinander abwägen. Plexinova von Eco-Nova enthält laut Sicherheitsdatenblatt zum Beispiel 0 % VOC.

Der Gefahrstoff-Check von Eco-Nova

Viele Betriebe wissen, dass sie etwas ändern sollten, aber die Bestandsaufnahme ist aufwendig, und der Schritt zu einem neuen Reiniger kostet Überwindung. Genau dabei helfen wir mit dem kostenlosen Gefahrstoff-Check:

  1. Bestandsaufnahme: Wir erfassen Ihre gekennzeichneten Reiniger anhand der Sicherheitsdatenblätter.
  2. Bewertung: Wir prüfen Einstufung, Einsatzzweck, Verunreinigung und Oberfläche.
  3. Vorschlag: Für jede Anwendung schlagen wir einen weniger gefährlichen Reiniger vor, bei Bedarf auch eine maßgeschneiderte Rezeptur.
  4. Test: Sie testen mit einem kostenlosen Muster oder wir demonstrieren direkt an Ihrer Anlage, im Vergleich mit Ihrem bisherigen Reiniger.
  5. Dokumentation: Sie erhalten die Unterlagen, die Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung brauchen.

Lohnt sich der Check für Sie? Ja, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Auf Ihren Reinigern sind Gefahrenpiktogramme.
  • Für die Reinigung brauchen Ihre Mitarbeitenden Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz.
  • Sie lagern Reiniger in Gefahrstoffschränken oder besonderen Lagerräumen.
  • Beim Reinigen sind Explosionsschutz oder besondere Lüftung nötig.
  • Die Reinigung dauert lange oder muss oft wiederholt werden.
  • Sie haben eine Verschmutzung, die bisher kein Reiniger zufriedenstellend löst.

So gelingt die Umstellung

  • Mit einer Anwendung anfangen: am besten dort, wo der gefährlichste Reiniger eingesetzt wird oder der größte Aufwand entsteht.
  • Im eigenen Prozess testen: mit Ihrer Verunreinigung, Ihrer Oberfläche und Ihrem Ablauf.
  • Mitarbeitende einbinden: Neue Reiniger verhalten sich oft anders, wirken zum Beispiel langsamer, aber länger. Wer das vorher weiß, akzeptiert die Umstellung leichter.
  • Ehrlich vergleichen: Manchmal braucht der weniger gefährliche Reiniger einen zusätzlichen Arbeitsschritt. Ob sich das lohnt, entscheiden Sie mit den Ergebnissen aus dem Test.

Sichere Arbeitsbedingungen zahlen sich auch nach außen aus: bei Audits, gegenüber Kunden, die Arbeitsschutz großschreiben, und bei der Suche nach Fachkräften.

Welcher Reiniger Ihren gekennzeichneten Reiniger ersetzen kann, klären wir am besten gemeinsam. Schildern Sie uns Ihre Anwendung oder fordern Sie den kostenlosen Gefahrstoff-Check an. Unsere technischen Berater/innen kommen auf Wunsch auch zu Ihnen.

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FAQ

Häufige Fragen

Muss ich gefährliche Reiniger ersetzen?
Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine Substitutionsprüfung: Gibt es eine technisch geeignete, weniger gefährliche Alternative, hat sie Vorrang. Das Ergebnis wird in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Welche Lösemittel sollten zuerst ersetzt werden?
Vor allem CMR-Stoffe (krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch) wie NMP, aber auch leicht entzündbare Lösemittel wie Aceton oder MEK. Für CMR-Stoffe gelten besonders strenge Anforderungen.
Was bedeutet „nicht als gefährlich eingestuft“?
Ein Gemisch, das nach der CLP-Verordnung in keine Gefahrenklasse eingestuft ist, trägt keine Gefahrenpiktogramme und keine Gefahrenhinweise. Ein Sicherheitsdatenblatt kann trotzdem auf Anfrage erhältlich sein (Hinweis EUH210).
Was sind VOC und wo finde ich den VOC-Gehalt?
VOC sind flüchtige organische Verbindungen, die schon bei Raumtemperatur verdunsten und in die Atemluft gelangen. Den VOC-Gehalt eines Reinigers finden Sie im Sicherheitsdatenblatt, meist in Abschnitt 9.
Spare ich mit Reinigern ohne Gefahrenkennzeichnung Kosten?
Häufig ja. Je nach Einstufung entfallen besondere Lager- und Brandschutzmaßnahmen, Schutzausrüstung und Unterweisungsaufwand werden geringer. Wie groß der Effekt ist, hängt von Ihrem Betrieb ab.
Wie läuft der Gefahrstoff-Check ab?
Wir erfassen Ihre gekennzeichneten Reiniger, bewerten Einstufung und Einsatzzweck, schlagen für jede Anwendung eine weniger gefährliche Alternative vor und testen sie mit einem kostenlosen Muster oder vor Ort. Der Check ist kostenlos und unverbindlich.
Gibt es eine Beratung vor Ort?
Ja. Unsere technischen Berater/innen kommen auf Wunsch zu Ihnen, prüfen die Anwendung und führen Reinigungsversuche durch.

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