Für Asphaltbauer ändert sich zum Jahreswechsel etwas Grundlegendes: Ab dem 1. Januar 2027 gilt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen auch beim Einbau von Walzasphalt. Damit rücken alle Stellschrauben in den Blick, die die Belastung an der Einbaustelle senken – von der Einbautemperatur über die Absaugung am Fertiger bis zum Trennmittel.
Was gilt ab 2027?
Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung einen Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³ festgelegt. Er steht seit 2020 in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“. Für den Bereich Walzasphalt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Betriebe, die Walzasphalt einbauen, den Grenzwert einhalten.
Es handelt sich um Arbeitsschutzrecht: Maßgeblich sind die Gefahrstoffverordnung, die TRGS 900 und die Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb.
Welche Maßnahmen helfen?
Die BG BAU beschreibt in ihrer Branchenlösung Walzasphalt ein Schutzmaßnahmenkonzept nach dem STOP-Prinzip. Dazu gehören unter anderem:
- Temperaturabgesenkter Asphalt: Mischgut, das durch besondere Verfahren oder Zusätze bei niedrigerer Temperatur eingebaut wird. Mit der Änderung des technischen Regelwerks 2026 ist die temperaturabgesenkte Variante die Regelbauweise im Straßen- und Verkehrswegebau.
- Absaugung am Fertiger: Die BG BAU fördert die Nachrüstung von Absaugeinrichtungen für ihre Mitgliedsbetriebe bis Ende 2026 im Rahmen der Arbeitsschutzprämien.
- Trennmittel: Auswahl und Menge des Trennmittels beeinflussen die Messwerte.
Welche Rolle spielen Trennmittel?
Laut BG BAU können Trennmittel auf Basis von Mineralöl die Messwerte für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen deutlich erhöhen. Die Branchenlösung empfiehlt deshalb, nur Trennmittel ohne mineralölhaltige Stoffe und ohne Parfumzusätze zu verwenden, sie möglichst sparsam einzusetzen und – wo möglich – ganz auf sie zu verzichten.
Was Sie jetzt tun können
- Bestand prüfen: Schauen Sie in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts Ihres Trennmittels. Stehen dort Mineralöl oder Kohlenwasserstoffe auf Erdölbasis?
- Umstellen: Testen Sie ein Trennmittel ohne mineralölhaltige Stoffe auf Ihren Maschinen und mit Ihrem Mischgut.
- Sparsam dosieren: Fein einnebeln statt fluten. Sprühanlagen mit feinen Düsen helfen, die Menge zu senken.
- Dokumentieren: Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung und halten Sie die Datenblätter bereit.
Antistick ECO: Trennmittel auf Rapsölbasis
Die Trennmittel der Reihe Antistick ECO basieren auf pflanzlichen Rohstoffen (Rapsölmethylester). Laut Sicherheitsdatenblatt sind Antistick ECO 150, ECO 150 LV und ECO 170 nicht als gefährlich eingestuft, kein Gefahrgut nach ADR und haben einen Flammpunkt über 150 °C (ECO 170: über 170 °C). Für automatische Sprühanlagen mit feinen Düsen gibt es die dünnflüssige Variante ECO 150 LV.
Wie viel Dämpfe und Aerosole Antistick ECO bei 140 bis 170 °C im Vergleich zu einem Trennmittel auf Kohlenwasserstoffbasis freisetzt, lassen wir derzeit in einem Labor messen. Die Ergebnisse veröffentlichen wir mit Methode und Messbedingungen.
Wichtig: Ob der Grenzwert an einer Einbaustelle eingehalten wird, hängt vor allem von Einbautemperatur, Absaugung und Arbeitsverfahren ab. Das Trennmittel ist ein Baustein davon.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
