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UN-Zulassung

Was ist eine UN-Zulassung?

Einige Verpackungen in unserem Sortiment haben eine UN-Zulassung und eignen sich somit als Verpackung für Gefahrstoffe. In diesem Wissensartikel erfahren Sie mehr über UN-Zulassungen.

United Nations

Verpackungen für den Gefahrguttransport müssen zertifiziert werden. Dafür gibt es Vorschriften, die von den Vereinten Nationen (im Englischen „United Nations“, kurz „UN“) festgelegt wurden. Zuständig für die Festlegung und Regelung dieser Normen ist die UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE). Die UN-Zertifizierung ist Bestandteil eines einheitlichen Systems für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Etikettierung von Gefahrstoffen, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Der nationale und internationale Gefahrguttransport per Straße, Schiene, Wasser und Luft richtet sich ausnahmslos nach diesem System aus ADR-, GHS- und UN-Vorgaben.

Prüfung

Um eine UN-Zertifizierung zu erhalten, wird eine Verpackung erst geprüft. Hierbei stehen unter anderem Fallversuche an, die beweisen sollen, dass die Verpackung für den Gefahrguttransport geeignet ist. Die Versuche finden unter spezifischen Bedingungen statt.

Prüfzeichen

Nach der UN-Zulassung oder -Zertifizierung wird das Prüfzeichen mit einer Prägung in Form einer unlöschbaren Nummer auf der Verpackung angebracht. Ein UN-Prüfzeichen sieht beispielsweise so aus:

UN besagt, dass eine Zulassung der Vereinten Nationen für Gefahrstoffe vorliegt.

3H1 bezeichnet die Verpackungsart, in diesem Fall einen Kunststoffkanister mit nicht abnehmbarem Deckel. 1H2 steht für Fass mit abnehmbarem Deckel.

Die Buchstaben X, Y oder Z geben an, in welcher Verpackungsgruppe (Gefahrengruppe) die Packung geprüft wurde:

X = Verpackungsgruppe I (hohe Gefahr)

Y = Verpackungsgruppe II (mittlere Gefahr)

Z = Verpackungsgruppe III (niedrige Gefahr)

Wenn eine Verpackung für Stoffe mit hoher Gefahr geprüft wurde, darf sie auch Stoffe mit mittlerer oder niedriger Gefahr aufnehmen. Für den Inhalt der Verpackung gilt daher Folgendes:

X = geeignet für Stoffe der Verpackungsgruppe I, II und III

Y = geeignet für Stoffe der Verpackungsgruppe II und III

Z = geeignet sich für Stoffe der Verpackungsgruppe III

1.9 gibt das maximale spezifische Gewicht der zu verpackenden Flüssigkeit an. Im Fall von Feststoffen gibt die Zahl das maximal zulässige Bruttogewicht (in kg) der Verpackung inklusive Inhalt an. In dem Beispiel sind dies also 81 kg.

200 steht für den maximalen hydrostatischen Druck (Innendruck), dem die Verpackung für Flüssigkeiten standhalten kann, ausgedrückt in Kilopascal (kPa) und abgerundet auf die nächstliegenden 10 kPa. Bei Feststoffen ist ein S aufgeführt.

19 steht für das Herstellungsjahr. Die UN-Zulassung von Kunststoffverpackungen darf nicht älter als 5 Jahre sein. In dem zweiten Beispiel ist die Jahreszahl nicht angegeben, weil die UN-Zulassung auf einem Hauptdokument der Verpackung stand. Auf der Verpackung selbst muss aber immer das Herstellungsjahr stehen.

D ist das Land, in dem die Prüfung stattgefunden hat, in diesen Beispielen hier sind es Deutschland und die Niederlande (NL).

Die letzte Zeichenfolge bezeichnet die Zertifizierungsstelle der betreffenden Verpackung. Sie erscheint in Form eines Namens, Herstellerzeichens oder eines Codes der Zertifizierungsstelle.

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